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EJB Werbellinsee

 
Verantwortlich i.S.d. MDStV, TDG und des Presserechts:
EJB Werbellinsee GmbH
Joachimsthaler Straße 20
16247 Joachimsthal
      e-mail: contact@ejb-werbellinsee.de
Telefon: ( 033363 ) 6 297
Fax: ( 033363 ) 6 271
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Herr Reinhard Meier, Herr Ludwig Steinhauser
Registergericht: Frankfurt / Oder
Registernummer: HRB 7879
Steuer-Nr.: 065 / 123 / 07483
Realisierung:
barum internetservice GbR
      Internet: www.barum.de

Haftungsausschluss:

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die jederzeitige Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Die Beweispflicht für ein derartiges Verschulden liegt grundsätzlich beim Geschädigten.

Alle über diese Website dargebrachten Angebote sind freibleibend, unverbindlich und werden ohne jeglichen Rechtsbindungswillen veröffentlicht. Der Autor behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitlich begrenzt oder endgültig einzustellen. Ansprüche, gleich welcher Art und Ausrichtung, werden zu Gunsten des Nutzers hierdurch nicht begründet.

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall ein, in dem der Autor von den verlinkten Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern (§§ 6 ff TDG/MDStV).

Der Autor erklärt ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung alle verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Eine weitergehende ständige Kontrollpflicht in Hinsicht auf schon verlinkte Seiten trifft den Autor nicht. Der Autor hat letztlich keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Für den Fall der Änderung eines verlinkten Angebots kann allein aus der Verlinkung nicht auf ein Sichzueigenmachen der betreffenden Inhalts geschlossen werden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass das jeweilige Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt ist. Vielmehr handelt es sich in diesen Fällen um eine gesetzlich zulässige lizenzfreie Nutzung.

Das Copyright für vom Autor selbst erstellte Werke (Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte usw.) verbleibt allein beim diesem. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Werke in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet. Allein im Rahmen der bestimmungsgemäße Nutzung der Website (Aufruf und Betrachtung) sind die damit einhergehenden Bearbeitungs- und Vervielfältigungsvorgänge lizenzfrei zulässig.

4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF, 106 KByte)

Die nachfolgenden AGB gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen die im Rahmen dieses Vertrages bestehen. Soweit es sich um Reisepauschalen im Sinne des §§ 651 a ff. BGB handelt, gelten diese Bedingungen in Ergänzung der §§ 651 a ff. BGB und den §§ 4-11 der BGB InfoV.

Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein.

Vertragspartner, im Weiteren VP 1 genannt, ist der Besteller (Buchungsperson/Reisende). Der VP 2 ist die EJB Werbellinsee GmbH.

1. Vertragsschluss

Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bietet die Buchungsperson dem VP 2 den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reisebeschreibung an. Die Anmeldung erfolgt für alle in ihr aufgeführten Teilnehmer.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahme durch den VP 2 zustande. Bei oder nach Vertragsschluss wird der VP 2 dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nur dann nicht verpflichtet, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 7 Werktage liegen. Die Buchungsperson haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des VP 2 vor, an das dieser für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist, sofern die Bindefrist in der Reisebestätigung nicht durch ein genaues Datum geregelt ist.  Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dem VP 2 durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt.
Verträge mit juristischen Personen bedürfen zwingend der Unterzeichnung durch die jeweiligen rechtsgeschäftlichen Vertreter des VP 1 und VP 2. Wird der Vertrag seitens des VP 1 durch einen Dritten ungeachtet seiner wirksamen Bevollmächtigung unterzeichnet, so haftet dieser gegenüber dem VP 2 nach den Grundsätzen der Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht.

2. Bildungs- und Erziehungsleistungen

Die von der EJB Werbellinsee angebotenen Bildungs- und Erziehungsleistungen beruhen auf ihren Leitlinien der pädagogischen Arbeit. Diese sind im Internet auf der Seite www.ejb-werbellinsee.de veröffentlicht und werden dem betreffenden VP 1 bei Vertragsabschluss übergeben. Der VP 2 verpflichtet den VP 1, sofern es sich bei dem Programm um umsatzsteuerfreie Leistungen handelt, sich an seinen Leitlinien der pädagogischen Arbeit zu orientieren.

3. Sonstige Leistungen

Die vom VP 1 schriftlich oder mündlich bestellten und durch den VP 2 bestätigten Leistungen, wie z.B. pädagogische Programme, die Nutzung von Räumen, Sport- und Freizeitanlagen, Verpflegungen usw. sind verbindlich. Darin sind auch die bei Dritten bestellten Leistungen eingeschlossen.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom VP 2 nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der VP 2 ist verpflichtet, den VP 1 über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der VP 2 dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Preise

Die angebotenen und veröffentlichten Preise sind Endpreise. Sofern die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu berechnen ist, ist sie Bestandteil des Endpreises.

5. Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Vertragspreises, maximal jedoch 260,00 € fällig. Sofern es sich bei den gebuchten Leistungen um eine Pauschalreise handelt, wird der VP 2 dem VP 1 mit den Vertragsunterlagen den Sicherungsschein gemäß BGB § 651 k Abs. 3 aushändigen.

Bis 30 Tage vor Anreise kann der VP 2 den gesamten Vertragspreis verlangen, mindestens werden jedoch 50 % des Vertragspreises fällig. Sollte durch den VP 2 in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl festgesetzt sein, so ist die Restzahlung erst 14 Tage vor Anreise fällig, wenn feststeht, dass eine Kündigung des Vertrages durch den VP 2 wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (vgl. Punkt 7) nicht in Betracht kommt.  

Die zu zahlenden Beträge und deren Fälligkeit sind im Vertrag ausgewiesen und verbindlich.

Werden die Anzahlungen nicht wie vereinbart geleistet, kann der VP 2 nach vorheriger Fristsetzung  vom Vertrag  zurücktreten.  In diesem Fall kann der Kunde mit den Rücktrittskosten gemäß Punkt 6 belastet werden.

Die Zahlung für die während des Aufenthaltes in Anspruch genommenen Leistungen, unter Anrechnung der getätigten Anzahlungen, wird spätestens am Abreisetag auf der Grundlage einer Rechnungslegung des VP 2 fällig, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind.

Gerät der VP 1 in Zahlungsverzug, ist der VP 2 berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen.

Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr in Höhe von  3,00 € verlangt werden.

Zahlungen erfolgen auf das Konto des VP 2 unter Angabe der Vertrags- bzw. Rechnungsnummer. Die Zahlung kann ebenfalls in bar, jedoch ausschließlich in EURO oder per EC-Karte während der Geschäftszeiten des VP 2 in seinen Geschäftsräumen erfolgen.

6. Stornierungen durch VP 1

Der VP 1 hat die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Erklärung gegenüber dem VP 2 ganz oder teilweise zu stornieren. Es wird dringend empfohlen, die Stornierung schriftlich zu erklären.

Für den Fall der ganzen oder teilweisen Stornierung des Vertrages sind vom VP 1  an den VP 2 zu zahlen:

  • bis 60 Tage vor dem Anreisetag 30,00 € Bearbeitungsgebühr
    bzw. bei Verträgen mit einem Vertragswert über 5.000,- EUR 15 % des Vertragswertes, es sein denn, das Programm kann wegen nachweislich ausgebliebener Projektförderung nicht durchgeführt werden.
  • bis 15 Tage vor dem Anreisetag 25 % des Vertragswertes
  • unter 15 Tage vor dem Anreisetag 50 % des Vertragswertes

Maßgebend für die vorstehend genannten Fristen ist der Tag des Eingangs der Stornoerklärung beim VP 2.

Es bleibt dem VP 1 unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Stornierung oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die vorstehend aufgeführten pauschalierten Kosten.

Dem VP 1 wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

7. Beendigung des Vertrages durch VP 2

Der VP 2 kann den Vertrag mit Teilnehmern nach Reise- bzw. Aufenthaltsbeginn kündigen, wenn der / die Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört/stören oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält/verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt VP 2 so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt.

Der VP 2 kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:

  1. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.
  2. Der VP 2 ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
  3. Ein Rücktritt vom Vertrag später als drei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
  4. Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der VP 2 in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem VP 2 geltend zu machen.

8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der VP 1 als auch der VP 2 den Vertrag kündigen. Der VP 2 zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der VP 2 verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern, falls die Rückbeförderung vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen VP2 und VP 1 je zur Hälfte. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem VP 1 zur Last.

9. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des VP 1 / Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem VP 2 anzuzeigen, er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, so hat er dem VP 2 eine angemessene Frist zur Abhilfe zu stellen. Diese Frist ist nur dann entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom VP 2 verweigert wird oder wenn        die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem VP 2 erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

Der VP 1 ist zu einem pfleglichen Umgang mit dem ihm zur Nutzung überlassenen Zimmern und dem Inventar sowie zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Haus und dem Gelände verpflichtet. Diese Leistung hat der VP 1 für sich, für die Gruppe als Ganzes, aber auch jedes Mitglied der Gruppe einzeln zu erbringen.

Der VP1 haftet für Schäden, die von ihm während seines Aufenthaltes verursacht wurden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Er hat den VP 2 unverzüglich über das Auftreten eines Schadens zu informieren.

10. Haftung des VP 2

Die vertragliche Haftung des VP 2 für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Reisenden vom RV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Reisenden entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.

Der VP 2 haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des VP 2 sind. Der VP 2 haftet jedoch

  1. für Leistungen, die die Beförderung des VP 1 vom ausgeschriebenen Ausgangsort zum Zielort gemäß der Ausschreibung, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung (Hotel, Pension), etc.) beinhalten
  2. wenn ein Schaden des VP 1 auf der Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten des VP 2 beruht.

Für alle gegen den VP 2 gerichteten Ansprüche, die aufgrund eines Deliktes geltend gemacht werden, ist die Haftung des VP 2 für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

11. Informationspflicht VP 1

Am Anreisetag ist vom VP 1 eine komplette Namensliste der an einer Gruppenreise teilnehmenden Personen an der Rezeption abzugeben. Individualreisende sind verpflichtet, ihre persönlichen Daten auf dem Anmeldeformular an der Rezeption zu hinterlegen.

12. Datenschutz

Der VP 1 erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen beim VP 2 gespeichert werden. Der VP 2 erklärt, dass diese Daten ausschließlich für die geschäftlichen Beziehungen aus diesem Vertrag verwendet werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken findet nicht statt, es sei denn der VP 1 hat einer Nutzung ausdrücklich zugestimmt.

13. Ausschlussfrist, Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung / Reise hat der VP 1 innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen über dem VP 2 geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der VP 1 Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des VP 1 nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der VP 2 die Ansprüche schriftlich zurückweist. Alle übrigen Ansprüche, insbesondere solche aus unerlaubter Handlung unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen den Vertragspartnern einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann das von beiden Parteien Gewollte bzw. die gesetzlich zulässigen Bestimmungen.

Besondere Bedingungen für die Beherbergung

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Überlassung von Zimmern und Räumen für die Beherbergung, für Tagungen, Seminaren u.ä. Veranstaltungen sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen und Lieferungen des VP 2. Grundlage für die Beherbergung bildet die Hausordnung des VP 2, soweit diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.

1. An- und Abreisezeiten

Die Zimmer stehen dem VP 1 am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmer sind am Anreisetag bis spätestens 18.00 Uhr zu beziehen. Ausnahmen gelten nur, wenn dem VP 2 zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages eine spätere Ankunftszeit mitgeteilt wird. Werden die Zimmer danach nicht rechtzeitig bezogen, kann der VP 2 die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach (ab 20.00 Uhr), bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig belegen.
Die Bestimmung der vom VP 1 gebuchten Zimmer bzw. Häuser in der jeweiligen Kategorie bleibt vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung dem VP 2 überlassen. Die Nutzung der überlassenen Zimmer und Häuser zu anderen als den vereinbarten Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den VP 2. Der VP 1 ist zur Einhaltung der beiliegenden Hausordnung verpflichtet.

Werden die Zimmer am Abreisetag nicht rechtzeitig verlassen, steht dem VP 2 ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser beläuft sich auf die Hälfte des vereinbarten Übernachtungspreises. Es bleibt dem VP 1 unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem nicht rechtzeitigen Verlassen der Zimmer keine oder geringere Kosten entstanden sind als die vorstehend aufgeführten pauschalierten Kosten.

2. Kaution

Der VP 2 ist berechtigt vom VP 1 bei Anreise eine im angemessenen Verhältnis zum Gesamtpreis und der Anzahl der Reiseteilnehmer, stehende Kautionszahlung zu verlangen. um durch den VP 1 verursachte Schäden zu decken.. Die Höhe der zu leistenden Kaution wird im Rahmen der Buchung zwischen VP 1 und VP 2 ausdrücklich vereinbart. Die Kaution wird bei Abreise erstattet, wenn feststeht, dass keine Schäden durch den VP 1 verursacht wurden.

3. Haftung für auf dem Grundstück abgestellte Fahrzeuge

Es wird darauf hingewiesen, dass der VP 2 keine Haftung für Schäden, die durch den Verlust oder die Beschädigung an Fahrzeugen, die auf dem Grundstück abgestellt sind übernimmt. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch den VP 2 selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

4. Fundsachen

Über zurückgebliebene Sachen beim VP 2 wird der VP 1 unverzüglich in Kenntnis gesetzt, wenn die Zuordnung der Fundsache möglich ist. Andernfalls wird der VP 2 die zuständige Behörde über den Fund informieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Fundsache nicht mehr als 10,00 € wert ist. Im übrigen wird auf die gesetzlichen Vorschriften zum Fund §§ 965 ff. BGB verwiesen.


Hausordnung der EJB Werbellinsee

Download der Hausordnung (PDF, 85 KByte)

 
 

 

 

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